Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass der Antrag auf dem Büroweg erledigt wurde.

 


Büroweg - zur Kenntnis -:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Gerhard Günther mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.11.2019, wurde am 27.11.2019 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 64 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.