Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 11.11.2019, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht durch die freistehende
Werbeanlage nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.
Eine Abweichung gemäß § 4 der Satzung wird
gestattet.
Der Bebauungsplan Nr. 46-2 / GAUTING wird
eingehalten.