Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.11.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht durch die freistehende Werbeanlage nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.

 

Eine Abweichung gemäß § 4 der Satzung wird gestattet.

 

Der Bebauungsplan Nr. 46-2 / GAUTING wird eingehalten.