Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 31.10.2019, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung und des
Bebauungsplanes Nr. 20 / Stockdorf.