Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Architekten Gerhard Hansmeier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.10.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass die erforderliche
Erschließung gesichert ist.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung außerhalb
der Baulinien und Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 2 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet. Es gibt bereits Bezugsfälle
(einschließlich Antragsgrundstück) im Bebauungsplangebiet (Fl. Nrn. 1343/31;
1343/32; 1343/30; 1343/29; 1343/28; 1343/27; 1343/26; 1343/24).
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb des Bauraumes,
Überschreitung der Grundfläche 1, Überschreitung der max. zulässigen
Wohneinheiten, Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Dachform,
Dachneigung) und Überschreitung der Wandhöhe nicht den Zielsetzungen des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 163 / GAUTING.
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungs-bebauung ein.
Das natürliche und
das künftige Gelände mit Höhenkoten sind in allen Ansichten der Planung
einzutragen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen.
Hinweis an das
Landratsamt:
Aufgrund der
schwierigen Erschließungssituation (schmaler Forstweg mit unterdimensioniertem
Wendehammer und Max-Klinger-Straße endet hier als Sackgasse), die ein Parken auf der Straße nahezu
unmöglich macht, wird angeregt, für das beantragte Gebäude einen zweiten
Stellplatz auf dem Grundstück anzuordnen.