Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.10.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 38 / STOCKDORF.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.
Als Ersatzpflanzung ist
an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu pflanzen.