Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.10.2019, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 / STOCKDORF.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.

 

Als Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu pflanzen.