Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Luigi Tommasi, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.11.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Dachneigung Verbindungsbau) und Überschreitung der Wandhöhe nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 c / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet. Die Wandhöhe wird vom Altbestand, welcher zum Teil stehen bleibt, übernommen. Das Flachdach wird nur beim Verbindungsbau verwirklicht, die Hauptgebäude werden jeweils mi Satteldach errichtet. Die Grundzüge der Planung werden somit nicht berührt. Es gibt bereits Bezugsfälle in der Umgebung (Fl. Nrn. 1399/22 u. 1400/18).

 

Das Vorhaben fügt sich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.