Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Luigi Tommasi, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.11.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen
erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften
(Dachneigung Verbindungsbau) und Überschreitung der Wandhöhe nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 c / GAUTING.
Die erforderlichen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.
Die Wandhöhe wird vom Altbestand, welcher zum Teil stehen bleibt, übernommen.
Das Flachdach wird nur beim Verbindungsbau verwirklicht, die Hauptgebäude
werden jeweils mi Satteldach errichtet. Die Grundzüge der Planung werden somit
nicht berührt. Es gibt bereits Bezugsfälle in der Umgebung (Fl. Nrn. 1399/22 u.
1400/18).
Das Vorhaben fügt
sich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden,
ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.