Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsberger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Jürgen Gollwitzer, JG-Bau GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.11.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz mit erklärt:

 

Die Landschaftsverträglichkeit ist durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Die Gemeinde empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.