Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsberger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Jürgen
Gollwitzer, JG-Bau GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.11.2019, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB i. V. mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz mit erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit ist durch das Landratsamt mit seinen
Fachbehörden zu überprüfen.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen.