Sitzung: 17.12.2019 BA/078/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Vorlage: Ö/0969/XIV.WP
Die Erste Bürgermeisterin übergibt die Sitzungsleitung an GRin Klinger
und verlässt den Sitzungssaal.
Sachvortrag: Herr Härta
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0969) vom 13.12.2019.
2. Die Anregungen des Landratsamts Starnberg, Kreisbauamt, zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907, werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage nicht berücksichtigt:
3. Die Stellungnahme des Landratsamts Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde,, zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907, wird zur Kenntnis genommen.
4. Die von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 vorgebrachten Anregungen werden nicht berücksichtigt.
5. Der Bauausschuss fasst nach § 10 Absatz
1 Baugesetzbuch (BauGB).den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks
Fl. Nr. 907 mit
der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung in der Fassung vom 17.12.2019
6. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umgehend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit den Bebauungsplan Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 in Kraft zu setzen.
Die Erste
Bürgermeisterin war bei der Abstimmung nicht anwesend