Die Erste Bürgermeisterin übergibt die Sitzungsleitung an GRin Klinger und verlässt den Sitzungssaal.

 

Sachvortrag:  Herr Härta

 

 

 

 


Beschluss:

 

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0969) vom 13.12.2019.

 

2.         Die Anregungen des  Landratsamts Starnberg, Kreisbauamt, zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907, werden entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage nicht berücksichtigt:

 

3.         Die Stellungnahme des  Landratsamts Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde,, zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907, wird zur Kenntnis genommen.

 

4.         Die von Seiten der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 vorgebrachten Anregungen werden nicht berücksichtigt.

 

5.         Der Bauausschuss fasst nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung in der Fassung vom 17.12.2019

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umgehend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit den Bebauungsplan Nr. 46-6/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 907 in Kraft zu setzen.

 

Die Erste Bürgermeisterin war bei der Abstimmung nicht anwesend