Sitzung: 14.01.2020 BA/079/XIV.WP
Die Erste
Bürgermeisterin gibt bekannt, dass im Amtsblatt des Landkreises Starnberg bekanntgemacht
worden ist, dass das Areal, für das die Gemeinde die Bebauungspläne
für den
Handwerkerhof und für die Polizeiinspektion aufstellt, inzwischen aus dem
Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst herausgenommen worden ist und dass
zugleich dafür zwei Flächen in das Gebiet der Würmtal-Schutzverordnung
hereingenommen worden sind.