Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass im Amtsblatt des Landkreises Starnberg bekanntgemacht worden ist, dass das Areal, für das die Gemeinde die Bebauungspläne

für den Handwerkerhof und für die Polizeiinspektion aufstellt, inzwischen aus dem Landschaftsschutzgebiet Kreuzlinger Forst herausgenommen worden ist und dass zugleich dafür zwei Flächen in das Gebiet der Würmtal-Schutzverordnung hereingenommen worden sind.