Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Tekturantrag
nach den Plänen der Architektin, Regina Seidling,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.11.2019,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Die geplante
Doppelgarage liegt außerhalb des festgesetzten Bauraumes und widerspricht somit
der Festsetzung Nr. 5 des Bebauungsplans Nr. 135 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet. Durch die genehmigte Fällung des zum Erhalt festgesetzten Baumes, ist die Errichtung der Garage an die nordöstliche Grenze möglich. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt und die Abweichung ist städtebaulich vertretbar.
Zusätzlich zu der geforderten Ersatzpflanzung vom
15.05.2019, ist auch die Ersatzpflanzung des Bescheides der Gemeinde Gauting
vom 29.11.2018 nachzuweisen.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun
bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke), ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) zu beachten.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Garten- / Freiflächen.
Es wird auf die im Satzungstext
zum Bebauungsplan Nr. 135 / GAUTING enthaltenen Hinweise, Nummern 1 - 15
(Erschließung, Immissionsschutz, Ver- und Entsorgung, Bodenqualität, usw.) hingewiesen.