Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.11.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Da die meisten
Baumfällungen durch die Neubebauung begründet werden, sind die Fällungen bei
Einreichung eines Bauantrages mit zu beantragen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 148 / Gauting.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.