Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.11.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Da die meisten Baumfällungen durch die Neubebauung begründet werden, sind die Fällungen bei Einreichung eines Bauantrages mit zu beantragen.

 

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 148 / Gauting.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.