Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.12.2019, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 / Stockdorf.
Die erforderliche Befreiung für die Lärche Nr. 16 wird abgelehnt. Es wurde noch kein Bauantrag für das Grundstück eingereicht, um die Fällung beurteilen zu können.