Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0957) vom 09.01.2020.
2. Berücksichtigt
bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur
Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger
öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für
ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße,
entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:
2.1 Staatliches Bauamt Weilheim
2.2 IHK
für München und Oberbayern
2.3 Kreisbauamt
2.4 Untere
Immissionsschutzbehörde
2.5 Regierung von Obb.
2.6 AWISTA
2.7 Handwerkskammer für München und
Oberbayern
2.8 Untere Naturschutzbehörde
2.9 Würmtal-Zweckverband, Abt. Abwasserentsorgung
2.10 Würmtal-Zweckverband, Abt. Wasserversorgung
2.11 Gemeindeverwaltung
3. Es
wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem.
§ 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein
Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße keine
Anregungen vorgetragen worden sind.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs zulässig sind.