Nachtrag: 22.01.2020

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldung: GRe Knape, Franke, Ebner, Jaquet, Vilgertshofer, Pahl, Dr. Sklarek, Moser, Deschler, Rindermann

 

Grundsätzlich ist man sich einig, dass die Schaffung von Transparenz sowie eine Gleichbehandlung notwendig seien.

 

Schwerpunkte der Diskussion sind die Höhe der Bezuschussung durch die Gemeinde sowie der Mietzins für gemeindeeigene Gebäude.

Der in diesem Zusammenhang gefasste Beschluss vom 23.10.2018 wird seitens einiger Ratsmitglieder bemängelt, da dieser ihrer Auffassung nach einen zu hohen Mietzins festlege.

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass der Sachverhalt der damals zugrundeliegenden Beschlussvorlage (Ö 0760) alle Informationen enthalten habe, die wesentlich für die Entscheidung gewesen seien. Der damalige Beschluss wurde mit 20 Ja-Stimmen zu 1 Nein-Stimme gefasst. Sie verliest hierzu Auszüge aus der damaligen Beschlussvorlage sowie der Niederschrift. 

 

GRin Franke stellt folgenden Antrag:

 

Der Gemeinderat möge Folgendes beschließen:

-       Festlegung einer „gerechten Vergleichsmiete“ auf die gegenüber den Betreibern der Betreuungseinrichtungen und der Öffentlichkeit kommunizierten 7 €/qm bei gleichzeitiger schriftlicher Zusicherung eines direkten Mietzuschusses von 4 €/qm; transparente Vereinheitlichung der Betriebsvereinbarungen auf „kleinsten gemeinsamen Nenner“, um zusätzliche Kosten für die Kindergärten zu vermeiden.

-       Befristung dieser Regelung auf ein Jahr.

-       Auftrag an die Gemeinde innerhalb eines Jahres ein sozial ausgewogenes, die individuelle bauliche und räumliche Situation abbildendendes Regelwerk auszuarbeiten, das eine dauerhafte Lösung darstellt und auch die Zielsetzung berücksichtigt, Kinderbetreuung zu annehmbaren Kosten für möglichst viele Kinder sicherzustellen.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Antrag von GRin Franke zur Abstimmung, da dieser aufgrund des größeren Aufwands der weitergehende Antrag zum Vorschlag der Verwaltung sei.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt:

-       Festlegung einer „gerechten Vergleichsmiete“ auf die gegenüber den Betreibern der Betreuungseinrichtungen und der Öffentlichkeit kommunizierten 7 €/qm bei gleichzeitiger schriftlicher Zusicherung eines direkten Mietzuschusses von 4 €/qm; transparente Vereinheitlichung der Betriebsvereinbarungen auf „kleinsten gemeinsamen Nenner“, um zusätzliche Kosten für die Kindergärten zu vermeiden.

-       Befristung dieser Regelung auf ein Jahr.

-       Auftrag an die Gemeinde innerhalb eines Jahres ein sozial ausgewogenes, die individuelle bauliche und räumliche Situation abbildendendes Regelwerk auszuarbeiten, das eine dauerhafte Lösung darstellt und auch die Zielsetzung berücksichtigt, Kinderbetreuung zu annehmbaren Kosten für möglichst viele Kinder sicherzustellen.

Ja 5  Nein 17

 

In Bezug auf den Mietzins für gemeindeeigene Gebäude wird vorgeschlagen, diesen auf 5 Jahre festzuschreiben und gleichzeitig die Bezuschussung für den entsprechenden Zeitraum zu fixieren. Damit soll den Betreibern Planungssicherheit verschafft werden.

 

GRin Klinger stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Beendigung der Rednerliste.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Antrag zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Rednerliste zu schließen.

Ja 22  Nein 0

 

Im Anschluss stellt die 1. Bürgermeisterin den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung. Sie weist darauf hin, dass bei der Variantenauswahl die Variante 3 als Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses zuerst zur Abstimmung gestellt werde.

GR Vilgertshofer bittet um Einzelabstimmung zu den jeweiligen Punkten.

 

GR Knape stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:

 

Der Gemeinderat möge die Verwaltung beauftragen, nach Durchführung der Neukalkulation der Kindergartengebühren durch die Träger dem Gemeinderat hierzu eine Übersicht zur Verfügung zu stellen.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Antrag zur Geschäftsordnung von GR Knape zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, nach Durchführung der Neukalkulation der Kindergartengebühren durch die Träger dem Gemeinderat hierzu eine Übersicht zur Verfügung zu stellen.

Ja 19  Nein 3


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0979.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt die Umwandlung der derzeit indirekten Mietzuschüsse in direkte Mietkostenzuschüsse für Kindertageseinrichtungen in gemeindeeigenen Gebäuden.

Ja 22  Nein 0

 

3.    Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Mietzinses in Mietverträgen mit Kindertageseinrichtungen in gemeindeeigenen Gebäuden ab dem 01.09.2020 auf 12 €/qm pro Monat bei gleichzeitiger schriftlicher Zusicherung eines direkten Mietkostenzuschusses.

Ja 18  Nein 4

 

4.    Der Mietkostenzuschuss wird in folgender Höhe gezahlt:

 

in gemeindeeigenen Gebäuden in Höhe von

9 €/qm im Monat im ersten Jahr (ab 01.09.2020)

7 €/qm im Monat im zweiten Jahr (ab 01.09.2021)

5 €/qm im Monat ab dem dritten Jahr (ab 01.09.2022)

 

Für Einrichtungen, die einen privaten Mietvertrag geschlossen haben wird ein

Mietkostenzuschuss in Höhe der Differenz zwischen

3 €/qm (= Eigenanteil) im Monat im ersten Jahr (ab 01.09.20)

5 €/qm (= Eigenanteil) im Monat im zweiten Jahr (ab 01.09.21)

7 €/qm (= Eigenanteil) im Monat ab dem dritten Jahr (ab 01.09.22)

und x €/qm (tatsächliche Miete) maximal aber bis zu einer Miethöhe von

12  €/qm gewährt, es sei denn, es bestehen Vereinbarungen, die dies

ausschließen.

Ja 17  Nein 5

 

5.    Der Mietzins in Höhe von 12 €/qm in gemeindeeigenen Gebäuden soll auf 5 Jahre festgelegt werden.

Ja 16  Nein 6

 

6.    Die Mindestzuschusshöhe in Höhe von 5 €/qm wird bis zum Ende der festgelegten 5-Jahresfrist für die Miethöhe festgelegt.

Ja 16  Nein 6

 

7.    Der Gemeinderat beschließt, dass ein Zuschuss für Kindertageseinrichtungen vom Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit der Gemeinde abhängig ist.

Ja 17  Nein 5

 

8.    Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung der Zuschussrichtlinien für Kindertageseinrichtungen.

Ja 18  Nein 4