Sitzung: 17.03.2020 GR/070/XIV.WP
Ergebnis der Sitzverteilung nach Gemeinderatswahl
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass nach Feststellung des Endergebnisses die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 8 Sitze im Gemeinderat der XV. Wahlperiode belege, nicht wie ursprünglich bekanntgegeben 9 Sitze.
Des Weiteren führt sie aus, dass die Stichwahl am 29.03.2020 ausschließlich mit Briefwahl stattfinde. Die Unterlagen hierzu werden am Samstag, 21.03.20 bzw. Montag, 23.03.2020 versandt.
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger spricht ihren Dank an alle Wahlhelfer aus.
Corona-Pandemie - Ausfall von Gemeinderatssitzungen
Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass Gemeinderatssitzungen weiterhin stattfinden müssen, um die Handlungsfähigkeit der Gemeinde nicht einzuschränken. Sie verliest hierzu nachfolgenden Wortlaut einer E-Mail der Rechtsaufsicht:
„…in den vergangenen
Tagen erreichten uns vermehrt Anfragen von Bürgermeistern hinsichtlich der
Durchführung von Gemeinderats- bzw. Ausschusssitzungen. Es wird überlegt, ob
solche Sitzungen abgesagt werden müssen, da nach Auffassung mancher
Bürgermeister es sich auch bei GR-Sitzungen um Versammlungen handelt und diese
gem. der Allgemeinverfügung des Bayerischen Ministeriums für Gesundheit und
Pflege und des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom
16.03.2020 nicht mehr zulässig seien. Daran schließt sich die Frage an, ob dann
ein Bürgermeister dringliche Anordnungen nach Art. 37 Abs. 3 GO treffen dürfe.
Wir vertreten die
Auffassung, dass GR-Sitzungen nicht unter die in der Allgemeinverfügung
erwähnten Versammlungen fallen, was sich allein schon aus der Ziffer 1 der
Begründung ergibt. Zudem wurde seitens des Ministerpräsidenten Söder als auch
des FMS vom 13.03.2020 ausdrücklich erwähnt, das die Arbeitsfähigkeit der
Behörden oberste Priorität habe und wir diese hier als gefährdet sehen würden,
wenn die örtlichen Gremien nicht mehr tagen dürften.
Hinzu kommt, dass die
Bestimmungen der Bayerischen Gemeindeordnung nach wie vor gelten. Das bedeutet,
dass die entsprechenden Organe zu laden sind und die ihn ihren
Zuständigkeitsbereich anfallenden Aufgaben entscheiden bzw. behandeln. Die
kommunalverfassungsrechtlich gesicherten organschaftlichen Rechte können zum
jetzigen Stand nicht durch den ersten Bürgermeister außer Kraft gesetzt werden.
Aus unserer Sicht ist
dieses aber eine Thematik, die von überörtlicher Bedeutung ist, weshalb wir uns
mit diesem Anliegen an Sie wenden. Wir wären Ihnen verbunden, wenn Sie uns Ihre
rechtliche Einschätzung mitteilen würden.
„
Die 1. Bürgermeisterin ergänzt, dass Bürger, die am öffentlichen Teil der Sitzung teilnehmen, dies auf eigenes Risiko tun. Nach derzeitiger Einschätzung bestünden jedoch keine Bedenken sofern der empfohlene Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werde.
In Bezug auf die Durchführung der am 24.03.2020 geplanten Sitzung des Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschusses stellt sie die Frage, ob die Sitzung abgesagt werden solle, da keine dringlichen Themen zur Behandlung anstehen.
Es folgen Wortmeldungen der Gemeinderäte Ebner, Rindermann, Deschler, Lüst, Eck, Dr. Rüchardt, Platzer M, Högner, Eiglsperger, Jaquet.
Nach eingehender Diskussion wird entschieden, die Tagesordnung an alle Ratsmitglieder zu versenden und abzufragen, ob die Sitzung abgesagt werden soll. Nach Mehrheitsentscheid werde entsprechend verfahren.
Anmerkung der Verwaltung: Die Ratsmitglieder haben sich mehrheitlich dazu entschieden, die Sitzung abzusagen. Der Termin ist infolgedessen verschoben worden.