Sitzung: 03.03.2020 BA/081/XIV.WP
1. Baustellen-Lichtsignalanlage
am Kriegerdenkmal/Ammerseestraße-Bahnhofstraße in Gauting
Die Erste Bürgermeisterin bezieht sich auf die Anfrage von GR Dr.
Sklarek aus der vorletzten Bauausschusssitzung zur Einrichtung eines
akustischen Signals für Blinde bei der Baustellen-Ampel an der Einmündung der
Ammerseestraße in die Bahnhofstraße in Gauting. Sie teilt mit, dass das
Landratsamt dieser Nachrüstung der Ampel zugestimmt hat; die mit der
Einrichtung der Ampelanlage beauftragte Firma wird die technische
Ergänzung an der Ampel vornehmen.
2. Ergänzung bestehender Mobilfunk-Standort
Grubmühlerfeldstr. 54 in Gauting
Die Erste Bürgermeisterin teilt mit, dass das Mobilfunk-Unternehmen
Vodafone plant, demnächst bei dem auf dem Gebäude in der Grubmühlerfeldstr. 54
in Gauting bestehenden Mobilfunk-Standort eine neue LTE-Sendeanlage in Betrieb
zu nehmen.
GR Knape fragt, ob die Inbetriebnahme von 5 G-Mobilfunksendern
genehmigungspflichtig ist. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass dafür keine
Genehmigung erforderlich ist. Sie
3. Erweiterung Skateranlage an der Leutstettener Str.
in Gauting
Die Erste Bürgermeisterin berichtet, dass nach Mitteilung des
Landratsamts für die Genehmigung der Erweiterung der Skateranlage an der
Leutstettener Straße das vor Jahren bereits begonnene Verfahren über die
Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich noch abgeschlossen werden
muss. Dieses Verfahren wird nun durch die Verwaltung weiter betrieben.
4. Defekte Straßenlampe in Unterbrunn, Gautinger
Landstraße
Die Erste Bürgermeisterin bezieht sich auf die E-Mail eines Bürgers aus
Unterbrunn
der noch eine nicht reparierte Straßenlampe an der Gautinger Landstraße
hingewiesen worden ist. Sie erklärt, dass defekte Straßenlampen nur durch das
Bayernwerk ausgetauscht werden. Dabei erfolgt die Reparatur defekter
Straßenlampen generell in zeitlichen Abständen, sobald einige defekte Lampen im
Gemeindegebiet vorhanden sind. Die Erste Bürgermeisterin erläutert weiter, dass
die Meldung defekter Straßenlampen auch auf der Internet-Seite der Gemeinde
möglich ist.
5. Bauvoranfrage Grundstück Am Buchet 19, Gauting
Die Erste Bürgermeisterin und Herr Härta erklären, dass eine mündliche
Bauvoranfrage zum Grundstück Am Buchet 19 in Gauting bei der Verwaltung
eingegangen ist. Auf diesem Grundstück ist bisher ein Gebäude mit Satteldach
vorhanden, das kommun an das Gebäude auf dem nördlich benachbarten Grundstück
angebaut worden ist. In dem für dieses Gebiet rechtsverbindlichen Bebauungsplan
Nr. 114/GAUTING aus dem Jahr 2000 ist der in den 1960er Jahren als
erdgeschossige Bungalow-Siedlung entstandene bauliche Bestand mit zusätzlichen Erweiterungen
durch Satteldach-Aufstockungen festgesetzt. Aktuell wird gewünscht, auf diesem
Grundstück ein freistehendes Gebäude als Doppelhaus zu errichten. Dies wäre,
wenn die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden, auf der
Grundlage des bestehenden Bebauungsplans bauplanungsrechtlich zulässig. Falls
die Gemeinde jedoch die in diesem Gebiet vorhandene Kettenhausbebauung aus
ortsgestalterischen Gründen auch künftig erhalten möchte, wären die
Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechend anzupassen.
Es erfolgen Wortmeldungen von: GR Dr. Sklarek, GR Deschler, GR Platzer,
GR Jaquet und GRin Eiglsperger.
Es wird vereinbart, dass die Entscheidung über die weitere
Vorgehensweise zu diesem Vorhaben auf die kommende Sitzung des Bauausschusses
verschoben wird.