1.    Baustellen-Lichtsignalanlage am Kriegerdenkmal/Ammerseestraße-Bahnhofstraße in Gauting

Die Erste Bürgermeisterin bezieht sich auf die Anfrage von GR Dr. Sklarek aus der vorletzten Bauausschusssitzung zur Einrichtung eines akustischen Signals für Blinde bei der Baustellen-Ampel an der Einmündung der Ammerseestraße in die Bahnhofstraße in Gauting. Sie teilt mit, dass das Landratsamt dieser Nachrüstung der Ampel zugestimmt hat; die mit der Einrichtung der Ampelanlage beauftragte Firma  wird die technische Ergänzung an der Ampel vornehmen.

 

2.    Ergänzung bestehender Mobilfunk-Standort Grubmühlerfeldstr. 54 in Gauting

Die Erste Bürgermeisterin teilt mit, dass das Mobilfunk-Unternehmen Vodafone plant, demnächst bei dem auf dem Gebäude in der Grubmühlerfeldstr. 54 in Gauting bestehenden Mobilfunk-Standort eine neue LTE-Sendeanlage in Betrieb zu nehmen.

GR Knape fragt, ob die Inbetriebnahme von 5 G-Mobilfunksendern genehmigungspflichtig ist. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass dafür keine Genehmigung erforderlich ist. Sie

 

3.    Erweiterung Skateranlage an der Leutstettener Str. in Gauting

Die Erste Bürgermeisterin berichtet, dass nach Mitteilung des Landratsamts für die Genehmigung  der Erweiterung der Skateranlage an der Leutstettener Straße das vor Jahren bereits begonnene Verfahren über die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich noch abgeschlossen werden muss.  Dieses Verfahren wird nun durch die Verwaltung weiter betrieben.

 

4.    Defekte Straßenlampe in Unterbrunn, Gautinger Landstraße

Die Erste Bürgermeisterin bezieht sich auf die E-Mail eines Bürgers aus Unterbrunn

der noch eine nicht reparierte Straßenlampe an der Gautinger Landstraße hingewiesen worden ist. Sie erklärt, dass defekte Straßenlampen nur durch das Bayernwerk ausgetauscht werden. Dabei erfolgt die Reparatur defekter Straßenlampen generell in zeitlichen Abständen, sobald einige defekte Lampen im Gemeindegebiet vorhanden sind. Die Erste Bürgermeisterin erläutert weiter, dass die Meldung defekter Straßenlampen auch auf der Internet-Seite der Gemeinde möglich ist.

 

5.    Bauvoranfrage Grundstück Am Buchet 19, Gauting

Die Erste Bürgermeisterin und Herr Härta erklären, dass eine mündliche Bauvoranfrage zum Grundstück Am Buchet 19 in Gauting bei der Verwaltung eingegangen ist. Auf diesem Grundstück ist bisher ein Gebäude mit Satteldach vorhanden, das kommun an das Gebäude auf dem nördlich benachbarten Grundstück angebaut worden ist. In dem für dieses Gebiet rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 114/GAUTING aus dem Jahr 2000 ist der in den 1960er Jahren als erdgeschossige Bungalow-Siedlung entstandene bauliche Bestand mit zusätzlichen Erweiterungen durch Satteldach-Aufstockungen festgesetzt. Aktuell wird gewünscht, auf diesem Grundstück ein freistehendes Gebäude als Doppelhaus zu errichten. Dies wäre, wenn die gesetzlich erforderlichen Abstandsflächen eingehalten werden, auf der Grundlage des bestehenden Bebauungsplans bauplanungsrechtlich zulässig. Falls die Gemeinde jedoch die in diesem Gebiet vorhandene Kettenhausbebauung aus ortsgestalterischen Gründen auch künftig erhalten möchte, wären die Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechend anzupassen.

 

Es erfolgen Wortmeldungen von: GR Dr. Sklarek, GR Deschler, GR Platzer,

GR Jaquet und GRin Eiglsperger.

Es wird vereinbart, dass die Entscheidung über die weitere Vorgehensweise zu diesem Vorhaben auf die kommende Sitzung des Bauausschusses verschoben wird.