Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck, GR Platzer
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 30.01.2020, gestellten
Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen
erklärt / nicht erklärt:
1) Ist der Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück möglich?
Ja, unter Einhaltung der Abstandsflächen
2) Ist ein Neubau auf der, wie auf der Zeichnung ausgewiesenen Fläche
möglich?
Ja, unter Einhaltung der Abstandsflächen
3) Muss der geplante Bau in der Fläche weiter nach hinten versetzt
werden?
Nein
4) Ist der Bau mit E + 1 + DG (Satteldach) WH: ca. 6,5 m realisierbar?
Ja, unter Einhaltung der Abstandsflächen
5) Alternativ: 2 Vollgeschosse – Sattel-/ od. Flachdach?
Ja
6) Sind die geplanten Außenmaße von ca. 8 m x 15 m (8 x 7,5 m je DHH)
realisierbar?
Ja
7) Sind je 2 Stellplätze, wie auf der Zeichnung angegeben möglich?
Ja
Aus
ortsgestalterischer Sicht wird empfohlen, die Stellplätze an der
Balthasar-Vitzthum-Straße von der Grundstücksgrenze abzurücken und einzugrünen
(z. B. durch eine Hecke).
8) Alternativ: 4 Stellplätze an Grundstücksgrenze zur Straße?
Ja
Aus
ortsgestalterischer Sicht wird empfohlen, die Stellplätze von der
Grundstücksgrenze abzurücken und einzugrünen (z. B. durch eine Hecke).
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Beim Bauantrag
sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten
der Planung einzutragen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei
geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen