Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Eiglsperger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.02.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 38/Stockdorf.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.
Als
Ersatzpflanzungen sind an geeigneter Stelle zwei einheimische und
standortgerechte Bäume zu pflanzen (davon ein Baum im Umgriff von ca. 3 m zum
ursprünglichen Standort).