Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Eiglsperger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.02.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38/Stockdorf.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.

 

Als Ersatzpflanzungen sind an geeigneter Stelle zwei einheimische und standortgerechte Bäume zu pflanzen (davon ein Baum im Umgriff von ca. 3 m zum ursprünglichen Standort).