Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Mc Fadden

Er weist darauf hin, dass sein Antrag die Voraussetzungen für eine Gewinnausschüttung im Bedarfsfall schaffen solle.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass die Beträge einer möglichen Gewinnausschüttung – wie im Antrag dargestellt – nicht richtig seien. Des Weiteren führt sie aus, dass der Verwaltungsrat die Interessen der Sparkasse wahrnehmen müsse, was bedeutet, dass die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Liquidität vorrangiges Ziel sei. Ein Teil des Überschusses werde für die Stiftung der Gemeindesparkasse genutzt, deren Stiftungszweck die Förderung von Kunst und Kultur sowie die Denkmal- und Heimatpflege in der Gemeinde Gauting sei.

 

Die 1. Bürgermeisterin informiert, dass der Verwaltungsratsvorsitzende der Kreissparkasse, Herr Bittscheidt angeboten habe, die Regularien in einer Sitzung des Gemeinderates zu erläutern.

 

Es folgen Wortmeldungen der GRe Vilgertshofer, Franke, Deschler, Ebner

 

GR Vilgertshofer äußert zu dem im Antrag formulierten Beschlussvorschlag seine Bedenken, da Ausschussmitglieder nicht befugt seien, den Vertreter bzw. die Vertreterin im Sparkassenzweckverband zu beauftragen.

 

Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, dass die Vertreter aufgefordert werden sollen, sich für eine Gewinnausschüttung einzusetzen.

 

Die 1. Bürgermeisterin bittet GR Mc Fadden seinen Beschlussvorschlag nochmals zu formulieren.

 

Es ergeht folgender


Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö0993 bzw. dem Antrag von Gemeinderat McFadden/Piraten vom 20.02.2020.

 

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss fordert die Vertreterin der Gemeinde Gauting im Verwaltungsrat des Sparkassenzweckverbands auf, sich dafür einzusetzen, auf eine Gewinnausschüttung nach § 21 SpkO an die Träger und damit auch die Gemeinde Gauting hinzuwirken.