Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö
0991) sowie dem Empfehlungsbeschluss des Haupt-
und Finanzausschuss vom 10.03.2020 über den Haushaltsplan 2020 und die
Finanzplanungsjahre 2021 - 2023 für die Haerlin`sche und
Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.
- Der
Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2020 mit allen Anlagen und dem
Finanzplan 2021 bis 2023 für die Haerlin`sche und
Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 27.02.2020
(ggf: ergänzt um die von HFA beschlossenen
Änderungen)
und erlässt
aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung
der Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-
Sozialstiftung,
Gauting für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde
Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u.
Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der
als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr
2020 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 182.300 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 166.300 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungs-
maßnahmen wird festgesetzt auf 0
Euro
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird festgesetzt auf 0
Euro
§ 4
Der
Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen
Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 10.000
Euro
§ 5
Diese
Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
Gauting, den __.__.2020 Gemeinde
Gauting
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste
Bürgermeisterin