Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek
Wortmeldung: GR Rindermann
Beschluss:
Zur Bauvoranfrage nach den Plänen des Architekten Dipl.-Ing. Klaus Rinker, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.02.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt.
Das Bauvorhaben erreicht eine Grundfläche
von 119 m², eine Firsthöhe von 11,30 m bzw. 13,50 m und eine U + E + 1 + D-Geschoßigkeit.