Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek
Beschluss:
Zu den im
Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Joseph Keilhofer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom
18.02.2020, wird erklärt, dass gemäß Art.
64 Abs. 2 BayBO ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Von dem Bauantrag
nach den vorgelegten Plänen wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Wandhöhe durch den
Zwerchgiebel nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden. Laut Festsetzung Nr. 5.4 des Bebauungsplanes
sind bei Dachneigungen von 35° und mehr zur Belichtung der Räume im
Dachgeschoss stehende Dachgauben und Zwerchgiebel zulässig.
Einfriedungen sind
in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als sockellose Holzzäune mit
senkrechter Lattung oder als Maschendraht mit Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen
dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend,
zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen
geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist
unzulässig.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen