Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek
Beschluss:
Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 27.02.2020, gestellten
Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche
Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:
-
Ist die
Errichtung des dargestellten Vorhabens (10,95 m x 8,25 m, Firsthöhe 6,40 m)
möglich, wenn
a) eine Grundstücksteilung durchgeführt wird?
b) keine Grundstücksteilung durchgeführt wird?
Nein, im Bebauungsplan wurde
an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben vorgesehen.
Nein,
im Bebauungsplan wurde an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben
vorgesehen.
- Muss das Gebäude in einer Bauflucht mit
den anderen Gebäuden (Schrimpfstraße 32 / 30 / 28) stehen?
Nein, im Bebauungsplan wurde
an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben vorgesehen.
-
Ist
eine Befreiung der Dachneigung bis 38° (SD) möglich?
Nein
-
Reicht
eine Garage mit Stellplatz aus? (EFH)
Nein, im Bebauungsplan wurde
an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben vorgesehen.
Ja
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung
außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 /
GAUTING.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei
geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen