Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.02.2020, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

- Ist die Errichtung des dargestellten Vorhabens (10,95 m x 8,25 m, Firsthöhe 6,40 m) möglich, wenn

a)  eine Grundstücksteilung durchgeführt wird?

b)  keine Grundstücksteilung durchgeführt wird?

 

Nein, im Bebauungsplan wurde an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben vorgesehen.

 

- Ist die Erweiterung des geplanten Gebäudes durch einen erdgeschossigen Erker (4,40 m x 1,00 m) im Süden möglich?

 

Nein, im Bebauungsplan wurde an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben vorgesehen.

 

- Muss das Gebäude in einer Bauflucht mit den anderen Gebäuden (Schrimpfstraße 32 / 30 / 28) stehen?

 

Nein, im Bebauungsplan wurde an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben vorgesehen.

 

 

- Ist eine Befreiung der Dachneigung bis 38° (SD) möglich?

 

Nein

 

- Reicht eine Garage mit Stellplatz aus? (EFH)

 

Nein, im Bebauungsplan wurde an der geplanten Stelle kein Bauraum für ein Bauvorhaben vorgesehen.

 

- Kann der Bestand (Schrimpfstraße 28) südlich um einen erdgeschossigen Wintergarten (ca. 5,00 m x 4,00 m) erweitert werden?

 

Ja

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb des Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen