Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsteller mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.02.2020, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.