Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
der Antragsteller mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.02.2020, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.