Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek
Wortmeldung: GR Rindermann
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Wolfgang
Sedlaczek, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 20.02.2020, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Die freistehende Werbeanlage entspricht nicht
den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Eine Ausnahme gemäß § 2 Nr. 1 C wird
gestattet.