Nachtrag: 28.04.2020
Sitzung: 02.04.2020 BA/082/XIV.WP
Beschluss: zurückgestellt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek
Wortmeldung: GR Moser, GR Ebner, GR Rindermann
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Dieter Ankerne, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.03.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt. Das Vorhaben widerspricht den geplanten städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde für diesen Bereich: Auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/1 ist zum Erhalt des begrünten Vorgartenbereichs ein Wohngebäude zulässig, das einen Mindestabstand von 10 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einhält.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des Bauausschusses am 21.04.2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 603/1 und die benachbarten Grundstücke mit folgenden vorläufigen städtebaulichen Zielsetzungen vorzubereiten:
• Ausweisung von Baufenstern, durch die die bebaubare Fläche je Grundstück und eine zweizeilige Bebauung festgesetzt wird
• Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße für Wohnbaugrundstücke
• Festsetzung einer maximal zulässigen Anzahl an Wohnungen je Wohngebäude
• Erhaltung der städtebaulichen Struktur des Gebiets mit begrünten Vorgartenzonen und einem Mindestabstand der Wohngebäude von 10 m zur öffentlichen Verkehrsfläche
Die Einhaltung der vorgenannten vorläufigen städtebaulichen Zielsetzungen ist durch Erlass einer Veränderungssperre zu sichern.