Nachtrag: 28.04.2020

Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

 

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Hr. Dr. Sklarek

Wortmeldung: GR Moser, GR Ebner, GR Rindermann


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Dieter Ankerne, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.03.2020, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt. Das Vorhaben widerspricht den geplanten städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde für diesen Bereich: Auf dem Grundstück Fl. Nr. 603/1 ist zum Erhalt des begrünten Vorgartenbereichs ein Wohngebäude zulässig, das einen Mindestabstand von 10 m zur öffentlichen Verkehrsfläche einhält.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sitzung des Bauausschusses am 21.04.2020 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstück Fl. Nr. 603/1 und die benachbarten Grundstücke mit folgenden vorläufigen städtebaulichen Zielsetzungen vorzubereiten:

 

           Ausweisung von Baufenstern, durch die die bebaubare Fläche je Grundstück und eine zweizeilige Bebauung festgesetzt wird

           Festsetzung einer Mindestgrundstücksgröße für Wohnbaugrundstücke

           Festsetzung einer maximal zulässigen Anzahl an Wohnungen je Wohngebäude

           Erhaltung der städtebaulichen Struktur des Gebiets mit begrünten Vorgartenzonen und einem Mindestabstand der Wohngebäude von 10 m zur öffentlichen Verkehrsfläche

 

Die Einhaltung der vorgenannten vorläufigen städtebaulichen Zielsetzungen ist durch Erlass einer Veränderungssperre zu sichern.