Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 1000) vom 25.03.2020 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 61/STOCKDORF für einen Teilbereich des Sportgeländes an der Maria-Eich-Straße.

 

2.         Von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

3.         Die von Seiten der Öffentlichkeit, hier des Sportvereins, vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, berücksichtigt.

 

4.         Der Bebauungsplan Nr. 61/STOCKDORF für einen Teilbereich des Sportgeländes an der Maria-Eich-Straße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung des heutigen Beschlusses als Satzung beschlossen.

 

5.         Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.