Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1. Der Ferienausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 1010) vom 23.04.2020.
2. Berücksichtigt
bzw. teilweise berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die
Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Ammerseestraße und Pentenrieder Straße, entsprechend den Vorschlägen der
Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:
2.1 Kreisbauamt
2.2 Untere
Immissionsschutzbehörde
2.3 AWISTA
2.4 Würmtal-Zweckverband,
Abt. Abwasserentsorgung
2.5 Würmtal-Zweckverband,
Abt. Wasserversorgung
2.6 Gemeindeverwaltung
3. Berücksichtigt
werden die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein
Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße vorgetragenen
Anregungen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs zulässig sind.