Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: keine


Büroweg:       zur Kenntnis

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Siegfried Dipl.-Ing. Dipl. Ing. (FH) Höglauer, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.03.2020, wurde am 03.04.2020 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.