Sitzung: 28.04.2020 FA/001/XIV.WP
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des
Architekten Achim Hoffmann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.03.2020 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Überschreitung der Baugrenzen durch den Dachüberstand im
Süd-Westen des Gebäudes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 A –
1 / Stockdorf.
Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden und der geplante Dachüberstand über einer
versieglten Fläche liegt.
Der
Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Für alle nicht mit
Garagen oder Nebengebäuden überbauten, als Lagerflächen oder dem fließenden
Verkehr dienenden Flächen ist ein wasserdurchlässiger Belag (z.B. sandverfugtes
Pflaster, Rasenpflaster o.ä.) zu verwenden. Auf den Verkehrs- und Lagerflächen
sind wasserundurchlässige Freiflächenbefestigungen auf das betriebstechnisch
erforderliche Mindestmaß zu beschränken.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei
geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen