Sitzung: 28.04.2020 FA/001/XIV.WP
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Platzer M
Beschluss:
Von dem Baumrückschnitt
des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.03.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen starkem Rückschnitt von „zu
erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Eine Ersatzpflanzung
ist nicht erforderlich.
Sollte eine vollständige Fällung der beiden Fichten nötig
werden, ist ein erneuter Antrag zu stellen und die Notwendigkeit einer
Ersatzpflanzung zu prüfen.