Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Platzer M


Beschluss:

 

Von dem Baumrückschnitt des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.03.2020, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen starkem Rückschnitt von „zu erhaltenden“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Eine Ersatzpflanzung ist nicht erforderlich.

 

Sollte eine vollständige Fällung der beiden Fichten nötig werden, ist ein erneuter Antrag zu stellen und die Notwendigkeit einer Ersatzpflanzung zu prüfen.