Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.03.2020, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.