Sitzung: 28.04.2020 FA/001/XIV.WP
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: keine
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
der Antragstellerin mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.03.2020, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 54 / STOCKDORF.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.