Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRe Deschler, Moser

 

Angemerkt wird, dass aufgrund der zwischen dem geplanten Neubau und dem Bestandsgebäude am Hauptplatz 2 verbleibenden Baulücke ein „unschöner“ Zwischenraum entstehe. Es wird vorgeschlagen, dass der Bauherr diese kleine Freifläche erwerben sollte.

 

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass ein Verkauf seitens der Eigentümergemeinschaft des Grundstücks Hauptplatz 2 abgelehnt wurde.


Beschluss:

 

1.      Der Ferienausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 1006) vom 23.04.2020.

 

2.      Berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden die von der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße vorgetragenen Anregungen, entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.

 

3.     Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße in der Fassung des Plandatums 28.04.2020 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan (Plandatum 28.04.2020) gem. § 13 a i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und parallel hierzu die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen.