Ton- und Bildaufnahmen während Sitzungen

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen während der Sitzungen nicht gestattet ist, es sei denn die Zustimmung der Vorsitzenden sei hierfür erteilt.

Sie verliest hierzu § 20 der Geschäftsordnung der Gemeinde Gauting.