Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

GR Deschler regt an, mit einer Neufassung der Geschäftsordnung bis zur Sommerpause zu warten, um insbesondere den neuen Ratsmitgliedern genügend Zeit einzuräumen, sich mit der Geschäftsordnung vertraut zu machen. Bis zur Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung behalte die alte GO ihre Gültigkeit.

 

GR Brucker stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Verwaltung die Aufbereitung des Geschäftsordnungsentwurfs vornimmt, in dem die geänderten Textstellen unter den ursprünglichen Textstellen aufgeführt und entsprechend markiert den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden soll.

Als Begründung führt er an, dass aus dem vorliegenden Entwurf die Änderungen nicht ersichtlich seien und ein Vergleich mit der ursprünglichen Version sehr zeitintensiv sei.

 

Die 1. Bürgermeisterin ist grundsätzlich gleicher Meinung, weist jedoch darauf hin, dass der Entwurf in der Fraktionssprecherrunde ausgehändigt worden sei und einige Punkte bereits besprochen wurden.

 

GR Vilgertshofer schlägt vor, durch Gegenüberstellung der ursprünglichen Geschäftsordnung und der neuen Geschäftsordnung mittels Textvergleich in Word die Änderungen sichtbar zu machen und den Räten in dieser Form vorzulegen.

 

GRe Pahl, Franke und Mc Fadden befürworten die Darstellung der Änderungen in Form einer Synopse der alten und neuen GO; wobei GRin Franke darüber hinaus für die Einbeziehung der Mustergeschäftsordnung in die Synopse plädiert.

 

GR Dr. Sklarek regt an, aufgrund der umfangreichen Thematik, die Geschäftsordnung in einer Sondersitzung des Gemeinderates zu behandeln.

Die 1. Bürgermeisterin fragt nach, ob die Sondersitzung im Juni oder Juli stattfinden solle.

Nach Rückmeldung einiger Ratsmitglieder wird Juli für die Behandlung der Geschäftsordnung zur Abstimmung gestellt.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Geschäftsordnung in einer Sondersitzung des Gemeinderates im Juli zu behandeln.

Ja 29  Nein 2

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt den Antrag von GR Brucker zur Abstimmung.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Aufbereitung des Geschäftsordnungsentwurfs, in dem die geänderten Textstellen unter den ursprünglichen Textstellen aufgeführt und entsprechend markiert sind und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.

Ja 1  Nein 30

 

Die 1. Bürgermeisterin sagt zu, die Geschäftsordnung mit ersichtlichen Änderungen von alt zu neu in Form einer Synopse nochmals als Grundlage für die Beratung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Sie bittet, von der Einbeziehung der Mustergeschäftsordnung aufgrund des dadurch erhöhten Verwaltungsaufwands abzusehen. Die Mustergeschäftsordnung vom Bayerischen Gemeindetag werde den Ratsmitgliedern separat zur Verfügung gestellt.

 

GRin Klinger weist darauf hin, dass Änderungen, die in der letzten Sitzung beschlossen, wurden in die neue Geschäftsordnung mit aufgenommen werden müssen. Hierzu zähle auch die Abstimmung zur Bildung eines Krisenausschusses.

 

Krisenausschuss:

Die 1. Bürgermeisterin verliest hierzu den unter § 8 Abs. 4, Ziffer 2.1 von der Verwaltung vorbereiteten Vorschlag sowie den als „alternativ“ gekennzeichneten Vorschlag von GR Dr. Ilg.

Zu Ziffer 2.2 merkt sie an, dass der Satz lauten müsse:

„Der Krisenausschuss kann jederzeit, wie alle anderen Ausschüsse auch, durch Beschluss des Gemeinderates aufgelöst werden.

 

Es folgen Wortmeldungen der GRe Dr. Sklarek, Dr. Ilg, Berchtold, Luft, Ebner, Mc Fadden, Jaquet, Derksen

 

Nach eingehender Diskussion wird der Wortlaut zum Krisenausschuss für die Geschäftsordnung entsprechend formuliert.

 

2.1     Der Krisenausschuss kann für die Dauer eines Katastrophenfalls gemäß Art. 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes für den Landkreis Starnberg oder benachbarte Landkreise ausgerufenen Katastrophenfalls die Entscheidungen über alle Angelegenheiten, mit Ausnahme derer, die gesetzlich dem Gemeinderat vorbehalten sind, fällen.

Er wird durch Beschluss des Gemeinderates (auch im Umlaufverfahren) eingesetzt bzw. beendet.

 

2.2     Der Krisenausschuss kann jederzeit, wie alle anderen Ausschüsse auch durch Beschluss des Gemeinderates aufgelöst werden.

 

Die 1. Bürgermeisterin schlägt vor, die Besetzung des Krisenausschusses entsprechend der Mitglieder/Stellvertreter des Haupt- und Finanzausschusses vorzunehmen.

 

Es folgen Wortmeldungen der GRe Deschler, Berchtold, Mc Fadden, Luft, Dr. Sklarek, Kössinger B, Eck

 

Es folgt die Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt:

Der Krisenausschuss tagt in der Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Ja 31  Nein 0

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt zur Abstimmung:

§ 8 Abs. 4 Ziffer 2.1, 2,2 (wie oben zusammengefasst) sowie mit der Zusammensetzung des Krisenausschusses.

 

Es ergeht folgender Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt

a)  den Wortlaut zu § 8 Abs. 4 wie folgt:

 

2.1   Der Krisenausschuss kann für die Dauer eines gemäß Art. 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes für den Landkreis Starnberg oder benachbarte Landkreise ausgerufenen Katastrophenfalls die Entscheidungen über alle Angelegenheiten, mit Ausnahme derer, die gesetzlich dem Gemeinderat vorbehalten sind, fällen.

 

2.2   Er wird durch Beschluss des Gemeinderates (auch im Umlaufverfahren) eingesetzt bzw. beendet.

 

b)  Der Krisenausschuss tagt in der Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses.

 

Ja 31  Nein 0