Sitzung: 14.05.2020 GR/002/XV.WP
Vorlage: Ö/0009/XV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr.
Kössinger
GR Deschler regt an, mit einer Neufassung der
Geschäftsordnung bis zur Sommerpause zu warten, um insbesondere den neuen
Ratsmitgliedern genügend Zeit einzuräumen, sich mit der Geschäftsordnung
vertraut zu machen. Bis zur Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung behalte
die alte GO ihre Gültigkeit.
GR Brucker stellt einen Antrag zur
Geschäftsordnung, dass die Verwaltung die Aufbereitung des
Geschäftsordnungsentwurfs vornimmt, in dem die geänderten Textstellen unter den
ursprünglichen Textstellen aufgeführt und entsprechend markiert den
Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden soll.
Als Begründung führt er an, dass aus dem
vorliegenden Entwurf die Änderungen nicht ersichtlich seien und ein Vergleich
mit der ursprünglichen Version sehr zeitintensiv sei.
Die 1. Bürgermeisterin ist grundsätzlich
gleicher Meinung, weist jedoch darauf hin, dass der Entwurf in der
Fraktionssprecherrunde ausgehändigt worden sei und einige Punkte bereits
besprochen wurden.
GR Vilgertshofer schlägt vor, durch
Gegenüberstellung der ursprünglichen Geschäftsordnung und der neuen
Geschäftsordnung mittels Textvergleich in Word die Änderungen sichtbar zu
machen und den Räten in dieser Form vorzulegen.
GRe Pahl, Franke und Mc Fadden befürworten
die Darstellung der Änderungen in Form einer Synopse der alten und neuen GO;
wobei GRin Franke darüber hinaus für die Einbeziehung der
Mustergeschäftsordnung in die Synopse plädiert.
GR Dr. Sklarek regt an, aufgrund der
umfangreichen Thematik, die Geschäftsordnung in einer Sondersitzung des
Gemeinderates zu behandeln.
Die 1. Bürgermeisterin fragt nach, ob die
Sondersitzung im Juni oder Juli stattfinden solle.
Nach Rückmeldung einiger Ratsmitglieder wird
Juli für die Behandlung der Geschäftsordnung zur Abstimmung gestellt.
Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die
Geschäftsordnung in einer Sondersitzung des Gemeinderates im Juli zu behandeln.
Ja 29 Nein 2
Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
stellt den Antrag von GR Brucker zur Abstimmung.
Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit
der Aufbereitung des Geschäftsordnungsentwurfs, in dem die geänderten
Textstellen unter den ursprünglichen Textstellen aufgeführt und entsprechend
markiert sind und den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
Ja 1 Nein 30
Die 1. Bürgermeisterin sagt zu, die
Geschäftsordnung mit ersichtlichen Änderungen von alt zu neu in Form einer
Synopse nochmals als Grundlage für die Beratung zeitnah zur Verfügung zu
stellen. Sie bittet, von der Einbeziehung der Mustergeschäftsordnung aufgrund
des dadurch erhöhten Verwaltungsaufwands abzusehen. Die Mustergeschäftsordnung
vom Bayerischen Gemeindetag werde den Ratsmitgliedern separat zur Verfügung
gestellt.
GRin Klinger weist darauf hin, dass
Änderungen, die in der letzten Sitzung beschlossen, wurden in die neue
Geschäftsordnung mit aufgenommen werden müssen. Hierzu zähle auch die
Abstimmung zur Bildung eines Krisenausschusses.
Krisenausschuss:
Die 1. Bürgermeisterin verliest hierzu den
unter § 8 Abs. 4, Ziffer 2.1 von der Verwaltung vorbereiteten Vorschlag sowie
den als „alternativ“ gekennzeichneten Vorschlag von GR Dr. Ilg.
Zu Ziffer 2.2 merkt sie an, dass der Satz
lauten müsse:
„Der Krisenausschuss kann jederzeit, wie alle
anderen Ausschüsse auch, durch Beschluss des Gemeinderates aufgelöst werden.
Es folgen Wortmeldungen der GRe Dr. Sklarek,
Dr. Ilg, Berchtold, Luft, Ebner, Mc Fadden, Jaquet, Derksen
Nach eingehender Diskussion wird der Wortlaut
zum Krisenausschuss für die Geschäftsordnung entsprechend formuliert.
2.1 Der Krisenausschuss kann
für die Dauer eines Katastrophenfalls gemäß Art. 4 des Bayerischen
Katastrophenschutzgesetzes für den Landkreis Starnberg oder benachbarte
Landkreise ausgerufenen Katastrophenfalls die Entscheidungen über alle
Angelegenheiten, mit Ausnahme derer, die gesetzlich dem Gemeinderat vorbehalten
sind, fällen.
Er wird durch
Beschluss des Gemeinderates (auch im Umlaufverfahren) eingesetzt bzw. beendet.
2.2 Der Krisenausschuss kann
jederzeit, wie alle anderen Ausschüsse auch durch Beschluss des Gemeinderates
aufgelöst werden.
Die 1. Bürgermeisterin schlägt vor, die
Besetzung des Krisenausschusses entsprechend der Mitglieder/Stellvertreter des
Haupt- und Finanzausschusses vorzunehmen.
Es folgen Wortmeldungen der GRe Deschler,
Berchtold, Mc Fadden, Luft, Dr. Sklarek, Kössinger B, Eck
Es folgt die Abstimmung.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt:
Der Krisenausschuss tagt in der
Zusammensetzung des Haupt- und Finanzausschusses.
Ja 31 Nein 0
Die 1. Bürgermeisterin stellt zur Abstimmung:
§ 8 Abs. 4 Ziffer 2.1, 2,2 (wie oben
zusammengefasst) sowie mit der Zusammensetzung des Krisenausschusses.
Es ergeht folgender Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt
a) den Wortlaut zu § 8 Abs. 4 wie folgt:
2.1 Der Krisenausschuss kann für die Dauer eines gemäß
Art. 4 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes für den Landkreis Starnberg
oder benachbarte Landkreise ausgerufenen Katastrophenfalls die Entscheidungen
über alle Angelegenheiten, mit Ausnahme derer, die gesetzlich dem Gemeinderat
vorbehalten sind, fällen.
2.2 Er wird durch Beschluss des Gemeinderates (auch im
Umlaufverfahren) eingesetzt bzw. beendet.
b) Der Krisenausschuss tagt in der Zusammensetzung des
Haupt- und Finanzausschusses.
Ja 31 Nein 0