Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Jaquet, GR Berchtold, GR Eck


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0017) vom 12.05.2020.

 

2.         Zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

2.1       Staatliches Bauamt Weilheim

2.2       Würmtal-Zweckverband, Abt. Wasserversorgung

2.3       Kreisbauamt

 

3.         Es wird festgestellt, dass im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. §  4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.         Der Bauausschuss fasst den Satzungsbeschluss nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING für ein Teilgebiet am Kreisverkehr westlicher Ortsrand in der Fassung vom 02.04.2020.

 

5          Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 185/GAUTING unverzüglich öffentlich bekannt zu machen und den Bebauungsplan in Kraft zu setzen.