Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 02.04.2020, wird

eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen.