Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 02.04.2020, wird
eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB zugelassen.