Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Architektin Antje Bulthaup, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.04.2020, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt bzw. nicht erklärt:

 

Option 8

 

Der Bauherr wünscht sich einen Hauptbaukörper in der Küche und Wohnzimmer räumlich und auf einer Ebene miteinander In Verbindung stehen. Da beide Bauherren groß sind wünschen sie sich eine Raumhöhe von 2,70m.

·                  Ist es möglich die im Bebauungsplan bei Haustyp 2 maximal zulässige Wandhöhe von 6,20m angesichts des abfallenden Geländes am südlichen, den Bahngleisen zugewandtem Ende des Gebäudes, mit 6,60m leicht zu überschreiten?

 

Nein.

 

·                  In Alternative dazu haben wir bei diesem Gebäude die lichten Raumhöhen auf jeweils 2,50m reduziert, ist dies, bei Einhaltung der maximalen Wandhöhe von 6,20m so baurechtlich genehmigungsfähig?

 

Ja.

 

Option 9

Alternativ kann sich der Bauherr auch einen auf 16m Länge begrenzten, kürzeren Hauptbaukörper vorstellen, in welchem sich das, an die Küche angelagerte Wohnzimmer, in einem optisch deutlich untergeordneten, erdgeschossigen Gebäudeteil befindet.

 

Da dieser Gebäudeteil in seiner Architektursprache dem vorgelagerten Arbeitszimmer-Gebäudeteil entsprechen, und außerdem nicht die Terrasse vor dem Wohnbereich verschaffen soll, ist der Wohnzimmertrakt mit Flachdach angedacht.

Da das Wohnzimmer eine vernünftige Größe samt einem, zum Schallschutz gegen die Bahnlinie dienenden Wintergarten-Puffer, erhalten soll, kann die (verbal vom Bauamt kommunizierte, aber nicht im B-Plan statuierte) Größe von 5x5m für optisch deutlich untergeordnete, erdgeschossige, Gebäudeteile mit Flachdach nicht eingehalten werden.

 

·         Ist es angesichts der folgenden Punkte möglich eine städtebaulich vertretbare Abweichung für eine Gebäudeteilgröße von 7x7m mit Flachdach genehmigt zu bekommen?

 

Ja.

 

 

 

 

 

·         Wenn der rein erdgeschossige 7x7 m große Wohnzimmer-Gebäudeteil ein Satteldach, dem Hauptbaukörper entsprechend, erhält, ist der Entwurf so baurechtlich genehmigungsfähig?

 

Ja.

 

·         Ist es dann nicht besser, da nicht so wuchtig und versiegelt, das Wohnzimmer-Gebäudeteil mit einem begrünten Flachdach zu versehen und dies in Form einer städtebaulich vertretbaren Abweichung zu genehmigen?

 

FD möglich.

 

 

·         Macht es einen Unterschied ob sich der Bauherr für die Option 9 A oder 9 B, also dem Wohnzimmer-Gebäudeteil weiter im Westen, oder weiter im Osten, entscheidet?

 

Nein.

 

Maß der baulichen Nutzung — Grundfläche

 

Laut Bebauungsplan darf die zulässige Grundfläche durch die baulichen Anlagen im Sinne des Paragraf 19 Absatz 4 Bau NVO um höchstens 75% überschritten werden. Dies sind bei einer gestatteten Grundfläche von 280m2 in etwa 210m2.

·         Bedingt durch die rückwertige Lage des Grundstücks, und die dadurch bedingte lange Auffahrt, werden die erlaubten 75% um etwa 60,45m2 überschrittenen. Wir möchten dazu einen Antrag auf Abweichung stellen, da die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde, wird dieser Antrag genehmigt?

 

Ja, das gemeindliche Einvernehmen kann in Aussicht gestellt werden.

 

Mit dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan einzureichen.

 

Bei Einreichung des Bauantrages, ist auf eine ausreichende Anzahl der Stellplätze gemäß der aktuellen Stellplatzsatzung der Gemeinde zu achten.

 

Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.

 

Bis zu 50 m Abstand zur Bahnlinie muss mit Erschütterungen gerechnet werden. Aus diesem Grund ist bei der Errichtung eines Gebäudes innerhalb dieses Abstandes durch ein Erschütterungsgutachten eines anerkannten Gutachters nachzuweisen, wie hoch die Erschütterungen sind und durch welche baulichen Maßnahmen die Einhaltung der Kb-Werte möglich ist.

 

Bei Bauvorhaben oder Anpflanzungen auf den Bereichen der privaten Grundstücke, die in unmittelbarer Nachbarschaft zur Bahnlinie München - Mittenwald realisiert werden sollen, wird empfohlen, die Deutsche Bahn AG, Zentralbereich Immobilien, Niederlassung München, zu kontaktieren.

 

Bei Bepflanzungen ist darauf zu achten, dass Abstandsflächen zur Bahnlinie eingehalten werden und keine Beeinträchtigung des Lichtraumprofils der Gleise erfolgt.