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15.09.2020 Bauausschuss8Entscheidung  
Beratungsergebnisse

Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Bauausschusses vertagt wird.

 

13.10.2020 Bauausschuss6Entscheidung  
Beratungsergebnisse

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Frau Schreiber erläutert die Abwägungsvorschläge der Verwaltung im Einzelnen:

Es erfolgen Wortmeldungen von GR Berchtold, GR Jaquet, GRin Köhler, GR Moser, GR Brucker, GR Eck und GR Deschler

 


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0090) vom 07.10.2020.

 

  1. Berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

·         Regierung von Oberbayern

·         Regionaler Planungsverband

·         Landratsamt Starnberg, Gesundheitsamt

·         Landratsamt Starnberg, Immissionsschutz, Bodenschutz u. Abfallrecht

·         Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

·         Landratsamt Starnberg, Verkehrswesen

·         Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

·         Landratsamt Starnberg, Kreisfachberater für Gartenkultur und Landschaftspflege

·         Handwerkskammer für München und Oberbayern

·         bayernets GmbH

·         SWM Infrastruktur Region GmbH

·         IHK für München und Oberbayern

·         Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

·         Staatliches Bauamt Weilheim

·         Deutsche Telekom Technik GmbH

·         AWISTA-Starnberg

·         Würmtal-Zweckverband für Wasserversorgung u. Abwasserbeseitigung

·         Wasserwirtschaftsamt Weilheim

 

3.    Berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt werden die von der Öffentlichkeit im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße vorgetragenen Anregungen, entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße in der Fassung des Plandatums 13.10.2020 einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan (Plandatum 13.10.2020) gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Behörden wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs zulässig sind.