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17.11.2020 Bauausschuss8Entscheidung  
Beratungsergebnisse

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0118) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße.

 

2.    Der Bauausschuss beschließt, für das im Lageplan schwarz umrandete Gebiet (analog der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN) den Bebauungsplan Nr. 15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern. Der zu ändernde Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 15-2/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße.

 

3.    Das Plangebiet umfasst einen Teilbereich des Grundstückes Fl.Nr. 47 der Gemarkung Unterbrunn.

 

4.    Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Schaffung von Baurecht zur Ermöglichung einer temporären Errichtung eines Nebengebäudes - Empfangshäuschen - in Pandemiezeiten (Befristung auf max. 5 Jahre).

 

5.    Da durch diese Bebauungsplanänderung eine nur vorübergehende und geringfügige zusätzliche Versiegelung durch ein weiteres Nebengebäude geplant ist, wird die Änderung gemäß § 13 BauGB (Baugesetzbuch) ohne Durchführung einer Umweltprüfung im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

6.    Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

7.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN öffentlich bekanntzumachen und das Änderungsverfahren entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuchs durchzuführen.