Beratung | TOP | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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24.11.2020 Gemeinderat | 10 | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse GRe Mc Fadden, Berchtold, Platzer M verlassen um 21.06 Uhr den Sitzungssaal und sind bei der Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend. Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger Wortmeldung: GRe Dr. Reißfelder-Zessin Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Beschlussvorlage (Drucksache Ö/0125) der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat folgt dem Empfehlungsbeschluss des Haupt- und Finanzausschuss und stimmt den Richtlinien der Haerlin`schen und Ludwig und Marie Therese Sozialstiftung für die Gewährung von Zuschüssen gemäß Anlage 1 zu. 3. Die Richtlinien treten rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft. | ||||||
10.11.2020 Haupt- und Finanzausschuss | 9 | Vorberatung | ||||
Beratungsergebnisse Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger Sachvortrag: Frau Heckl Wortmeldung: GRe Kössinger, Pahl GR Kössinger erkundigt sich, was unter „Pflegegeld“ zu Teil 1, Nr. 7 zu verstehen sei. Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass es sich hierbei um Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
nach § 37 SGB XI handele. Zur Verdeutlichung werde dies entsprechend in den Richtlinien mit aufgenommen. Beschluss: 1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Beschlussvorlage (Drucksache Ö/0125) der Verwaltung zur Kenntnis. 2. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Richtlinien der Haerlin`schen und Ludwig und Marie Therese Sozialstiftung für die Gewährung von Zuschüssen gemäß Anlage 1 mit nachfolgender Ergänzung zu 1. Bedarfsberechnung, hier: Teil 1, Nr. 7 „Das Kinder- und das Pflegegeld (im Sinne des § 37 SGB XI) werden nicht als Einkommen angerechnet“ zuzustimmen. 3. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Richtlinien rückwirkend zum 01.09.2020 in Kraft treten zu lassen. |