Beratung | TOP | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
---|---|---|---|---|---|---|
02.02.2021 Bauausschuss | 6 | verschoben | ||||
Beratungsergebnisse Die Erste Bürgermeisterin gibt bekannt, dass
dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Bauausschusses vertagt
wird. | ||||||
02.03.2021 Bauausschuss | 8 | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger Wortmeldung: GR Berchtold Beschluss: 1. Der Bauausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0156) vom
25.02.2021.
·
Landratsamt
Starnberg, Kreisbauamt ·
Landratsamt
Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde ·
Gemeindeverwaltung ·
Landratsamt
Starnberg, Team Immissionsschutz, Bodenschutz u. Abfallrecht ·
Würmtal-Zweckverband,
Abt. Abwasserentsorgung ·
Würmtal-Zweckverband,
Abt. Wasserversorgung ·
Handwerkskammer
für München u. Oberbayern ·
Kreisbrandinspektion
Starnberg ·
Wasserwirtschaftsamt
Weilheim ·
Industrie- u.
Handelskammer für München u. Oberbayern 3. Es wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit im
Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und
Schulstraße keine Anregungen vorgetragen worden sind.. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet
zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße in der Fassung des Plandatums 02.03.2021
einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan (Plandatum 02.03.2021) gem. § 13
a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen und parallel hierzu die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange durchzuführen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung und der
erneuten Beteiligung der Behörden wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird
bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des
Bebauungsplanentwurfs zulässig sind. |