Beratung | TOP | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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02.03.2021 Bauausschuss | 9 | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger Beschluss: 1. Der Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0172) und zum darin vorgelegten
Planentwurf einschließlich Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr.
15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße in der Fassung vom 02.03.2021. 2. Da es sich bei dieser Bebauungsplanänderung um eine
andere Maßnahme der Innenentwicklung handelt (nur vorübergehende und
geringfügige zusätzliche Errichtung eines weiteren Nebengebäudes in
Pandemiezeiten) und gleichzeitig die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten
werden, soll das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und
einem Umweltbericht nach § 2a BauGB kann dabei abgesehen werden, da auch hier nur
eine geringfügige und befristete zusätzliche Versiegelung geplant ist. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Bebauungsplan-Änderungsverfahren auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis
genommenen Planentwurfs einschließlich Begründung weiter zu betreiben und gemäß
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung
der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. |