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02.03.2021 Bauausschuss9Entscheidung  
Beratungsergebnisse

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0172) und zum darin vorgelegten Planentwurf einschließlich Begründung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15/UNTERBRUNN nördlicher Bereich der Kirchstraße in der Fassung vom 02.03.2021.

 

2.    Da es sich bei dieser Bebauungsplanänderung um eine andere Maßnahme der Innenentwicklung handelt (nur vorübergehende und geringfügige zusätzliche Errichtung eines weiteren Nebengebäudes in Pandemiezeiten) und gleichzeitig die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten werden, soll das Änderungsverfahren im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht nach § 2a BauGB kann dabei abgesehen werden, da auch hier nur eine geringfügige und befristete zusätzliche Versiegelung geplant ist.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplan-Änderungsverfahren auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs einschließlich Begründung weiter zu betreiben und gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.