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23.03.2021 Bauausschuss7Entscheidung  
Beratungsergebnisse

Sachvortrag Herr Härta

Wortmeldungen: GR Moser, GRin Köhler

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0179) zur Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“ mit folgendem Inhalt:

 

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“

 

 

Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist, i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 24.Juli 2020 (GVBl. S. 350) geändert worden ist, eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“ mit folgendem Inhalt:

 

§ 1

 

Gegenstand der Satzung

 

Die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 04.04.2019 in Kraft getretene Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING-Ost für einen Teilbereich zwischen den Straßen „Obertaxetweg“, „Buchendorfer Straße“, „Sultanshöhe“ und „Am Buchet“ wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

 

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.

 

 

Gauting, den xx.xx.2021

 

 

Dr. Brigitte Kössinger

Erste Bürgermeisterin

 

 

Gauting, den xx.xx.2021

 

Dr. Brigitte Kössinger

Erste Bürgermeisterin

 

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossene Verlängerung der Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.