Beratung | TOP | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | ||
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20.07.2021 Gemeinderat | 9 | Entscheidung | ||||
Beratungsergebnisse Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger Sachvortrag: Herr Nießl Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 00255) über den Haushaltsplan 2021 und die Finanzplanungsjahre 2022 - 2024 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting. 2. Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2021 mit allen Anlagen und dem Finanzplan 2022 bis 2023 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 13.07.2021 und erlässt aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) folgende Haushaltssatzung: Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Haerlin’schen und
Ludwig u. Marie Therese- Sozialstiftung, Gauting für das Haushaltsjahr 2021 Aufgrund
Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde
Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u.
Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung: § 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für
das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 186.300 Euro und im
Vermögenshaushalt in
den Einnahmen und Ausgaben mit 110.600 Euro ab. §
2 Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungs- maßnahmen
wird festgesetzt auf 0
Euro §
3 Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen
im Vermögenshaushalt wird
festgesetzt auf 0
Euro § 4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird festgesetzt auf 10.000
Euro § 5 Diese Haushaltssatzung tritt
rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Gauting,
den XX.XX.2021 Gemeinde
Gauting Dr.
Brigitte Kössinger Erste
Bürgermeisterin |