Beratung | TOP | Zuständig | Beschluss | Abstimmung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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14.09.2021 Bauausschuss | 8 | Entscheidung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsergebnisse Sachvortrag: Herr Härta Beschluss: 1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0263) vom 07.09.2021 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 2/OBERBRUNN für Teilbereiche beidseits der Hochstadter
Straße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung. 2. Die
Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der
Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt. 3. Die
Anregungen der Öffentlichkeit werden, wie in der Begründung dargestellt,
teilweise berücksichtigt. 4. Die
sonstigen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise
berücksichtigt. 5. Die
Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen. 6. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich Begründung gemäß §
13 b i.V.m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 4 Abs. 3 BauGB erneut öffentlich
auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und es wird
bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
abgegeben werden können. 7. Sollte
der Satzungsbeschluss nicht bis zum 31.12.2021 erfolgt sein, beschließt der
Bauausschuss bereits jetzt, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB
auf der neu geltenden Fassung des BauGB fortgeführt wird. GR Brucker beantragt über diesen TOP in namentlicher Abstimmung zu entscheiden.
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