Sitzung: 15.12.2020 BA/007/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0134/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0340) vom 10.12.2020.
2. Berücksichtigt
bzw. zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend
aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 a
Abs. 3 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.
184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße,
entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:
2.1 Kreisbauamt
2.2 Untere
Immissionsschutzbehörde
2.3 Würmtal-Zweckverband,
Abt. Abwasserentsorgung
2.4 Würmtal-Zweckverband,
Abt. Wasserversorgung
3. Berücksichtigt
werden die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des
Bebauungsplans Nr. 184/GAUTING für ein
Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße vorgetragenen
Anregungen.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr.
184/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Ammerseestraße und Pentenrieder Straße
gem. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und parallel hierzu die
erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 BauGB
durchzuführen. Der Zeitraum der erneuten öffentlichen Auslegung und der
erneuten Beteiligung der Behörden wird auf zwei Wochen begrenzt und es wird
bestimmt, dass Anregungen nur zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs
zulässig sind.