Sitzung: 27.07.2021 BA/016/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3
Vorlage: Ö/0194/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0194) vom
22.07.2021.
- Zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend
aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten
Beteiligung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit §
4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Bahnhofstraße und Schulstraße, entsprechend den Vorschlägen der
Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:
·
Landratsamt
Starnberg, Kreisbauamt
·
Landratsamt
Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde
3. Es wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit im
Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2
Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und
Schulstraße keine Anregungen vorgetragen worden sind.
4. Der Bauausschuss fasst nach
§ 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße
und Schulstraße mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung in der Fassung vom 02.03.2021
- Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umgehend gemäß §
10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein
Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße in Kraft zu setzen.