Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0194) vom 22.07.2021.

 

  1. Zur Kenntnis genommen werden die Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im Rahmen der erneuten Beteiligung gemäß § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße, entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage:

 

·         Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt

·         Landratsamt Starnberg, Untere Immissionsschutzbehörde

 

3.    Es wird festgestellt, dass von der Öffentlichkeit im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 13 a Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße keine Anregungen vorgetragen worden sind.

 

4.    Der Bauausschuss fasst nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung in der Fassung vom 02.03.2021

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss umgehend gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen und damit den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 187/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstraße und Schulstraße in Kraft zu setzen.