Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0441) vom 15.11.2022 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Be­gründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

3.         Von der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

4.         Die sonstigen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, berücksichtigt.

 

5.         Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.

 

6.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan einschließlich Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt und bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.