Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Auf den Sachvortrag wird seitens der Ratsmitglieder verzichtet, da das Thema bereits im Bauausschuss vorberaten wurde.
Beschluss:
1. Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0461) vom 12.12.2022 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans für das Rundfunk-Gelände am
Leutstettener Weg in Buchendorf. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
2. Die
Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Begründung
dargestellt, zur Kenntnis genommen.
3. Von
Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.
4. Der Gemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans für das Rundfunk-Gelände am Leutstettener Weg und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung beim Landratsamt Starnberg zu beantragen.