Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Auf den Sachvortrag wird seitens der Ratsmitglieder verzichtet, da das Thema bereits im Bauausschuss vorberaten wurde.


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0461) vom 12.12.2022 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung der 54. Änderung des Flächennutzungsplans für das Rundfunk-Gelände am Leutstettener Weg in Buchendorf. Die Begründung ist Bestandteil der Beschluss­fassung.

 

2.    Die Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange werden, wie in der Be­gründung dargestellt, zur Kenntnis genommen.

 

3.    Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

4.    Der Gemeinderat fasst den Feststellungsbeschluss zur 54. Änderung des Flächen­nutzungsplans für das Rundfunk-Gelände am Leutstettener Weg und beauftragt die Verwaltung, die Genehmigung beim Landratsamt Starnberg zu beantragen.